Vertrauen in die Vertraulichkeit; das A und O der Anbahnung

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Bisher sind Chiffre und Sperrvermerk in elektronischen Bewerbungsverfahren kaum möglich. Durch menschliche Fehler oder Indiskretion kann z. B. der Sperrvermerk seine Wirkung verfehlen etc.

Deshalb wird auch im Sinne der Bewerber zumeist auf den postschriftlichen Weg oder kostenträchtige Personalagenturen verwiesen.



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